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Ins Glas geschaut

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2025/21ÖBl 2025, 73 - 76 Heft 2 v. 26.3.2025

§ 10 Abs 3 MSchG

Den Namen des Designers einer Ware anzuführen (hier: "by ...", "von ..."), ist im Falle der Kollision des Namens mit einer Marke eines Dritten zu unterlassen, wenn nicht oder nur schwer erkennbar ist, dass mit dem Inhaber der Marke keine wirtschaftliche Verbindung besteht.

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