A Berufungsgericht
1 Verfahrensrechtliche Entscheidungen
Rücktritt vom Opt-out; Art 83 EPGÜ; R 5.8 VerfO: Der Begriff "Klage" in Art 83 EPGÜ bezieht sich nicht nur auf Verletzungs- und Widerrufsklagen, sondern auf alle in Art 32 EPGÜ genannten Klagen, für die das EPG zuständig ist.

