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Die Beweislast beim selektiven Vertrieb

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2024/80ÖBl 2024, 286 - 290 Heft 6 v. 11.11.2024

Art 13 Abs 1 GMV; Art 15 Abs 1 UMV; § 10b MSchG

Die Beweislast für die Erschöpfung des Rechts aus einer Unionsmarke trifft fallbezogen dann nicht ausschließlich den Bekl eines Verletzungsverfahrens, wenn

die markierten Waren keine Kennzeichen aufweisen, die den Bestimmungsmarkt erkennen lassen,

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