Art 7 Abs 1, Art 94 Abs 2 B-VG; Art 2 StGG; § 138 PatG
Dass in bestimmten Angelegenheiten des Patent- und Markenrechts der Instanzenzug vom Patentamt zu den ordentlichen Gerichten führt, betrifft nicht die Entscheidungen des Präsidenten des Patentamts über Anträge auf Gebührenstundung.