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In modo generale e assoluto

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2024/56ÖBl 2024, 195 - 201 Heft 4 v. 19.7.2024

Art 56 AEUV

Der Dienstleistungsfreiheit in Verbindung mit der VerwGesRL stehen Rechtsvorschriften entgegen, die unabhängige Verwertungseinrichtungen nur deshalb generell und kategorisch (FN 1) daran hindern, ihre Dienstleistungen zu erbringen, weil sie ihren Sitz in einem anderen MS haben.

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