A Datum der Wirksamkeit der Prioritätsrechtsnachfolge
Art 87 Abs 1 EPÜ: Für die Frage, ob der Anmelder Rechtsnachfolger iSd Art 87 Abs 1 ist, genügt es, wenn nachgewiesen wird, dass die Übertragung des Prioritätsrechts zeitlich vor Einreichung der prioritätsbeanspruchenden Nachanmeldung wirksam war.