vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Heimwerk Orange

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/44ÖBl 2021, 122 - 125 Heft 3 v. 29.4.2021

Ob eine Marke, der die Unterscheidungskraft an sich fehlt, die Unterscheidungskraft infolge Benutzung erworben hat, ist konkret anhand sämtlicher Gesichtspunkte zu prüfen, die zeigen können, ob die Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen so zu kennzeichnen, dass deren Herkunft von einem bestimmten Unternehmen erkannt wird. Das kann nicht aus generellen und abstrakten Angaben (wie zB bestimmten Prozentsätzen) abgeleitet werden. Es kann kein prozentueller Kennzeichnungsgrad genannt werden, ab dem von vornherein immer Unterscheidungskraft anzunehmen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!