"Keyword Advertising" verletzt das Markenrecht nur dann nicht, wenn ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer an Hand der Suchergebnisse leicht erkennen kann, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Inhaber der Marke (oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen) stammen.
4 Ob 152/20m