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Gewinn, Prämie, Gegenleistung und Aufwandsentschädigung beim Plasmaspenden

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2021/43ÖBl 2021, 119 - 121 Heft 3 v. 29.4.2021

Das Versprechen eines pauschalierten Aufwandersatzes für das Spenden von Blutplasma ist nicht unlauter, sofern es sich im vernünftigen Rahmen bewegt (was bei € 25,- pro Spende der Fall ist).

Unlauter ist die Ankündigung von Treueprämien und Vermittlungsprämien.

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