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Art 7 Abs 3 GMV

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/66ÖBl-LS 2012, 252 Heft 6 v. 1.12.2012

Art 7 Abs 3 GMV

In Hinblick auf dreidimensionalen Zeichen thematisiert der EuGH vorliegend, unter welchen Voraussetzungen Unterscheidungskraft aufgrund Benutzung anzunehmen ist.

EuGH C-98/11 p

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