Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen Bedienungseinrichtungen bei Haushaltsinstallationsgeräten patentierbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG
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Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen Bedienungseinrichtungen bei Haushaltsinstallationsgeräten patentierbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG
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