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Art 5 Nr. 3 EuGVVO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/82ÖBl-LS 2012, 255 Heft 6 v. 1.12.2012

Art 5 Nr. 3 EuGVVO

Vorliegend geht der OGH dem Gerichtsstand bei unerlaubten Handel nach Art 5 Nr. 3 EuGVVO nach, legt diesen autonom in dem Sinne aus und definiert eben solche Delikte näher.

OGH 4 Ob 33/12z

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