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Art 6 EMRK

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/83ÖBl-LS 2012, 255 - 256 Heft 6 v. 1.12.2012

Art 6 EMRK

Das Höchstgericht stellt in Hinblick auf verfahrensrechtliche Garantien im Provisorialverfahren deutlich fest, dass auch im Sicherungsverfahren den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme als Ausfluss eines fairen Verfahrens einzuräumen ist.

OGH 4 Ob 56/12g

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