§ 55 Abs 1 JN
Die erkennende Instanz geht in dieser Sache der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen von einem einheitlichen Gegenstand auszugehen ist, wenn in einer Klage gesammelt mehrere Ansprüche an- und ausgeführt werden.
OGH 4 Ob 132/12h
§ 55 Abs 1 JN
Die erkennende Instanz geht in dieser Sache der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen von einem einheitlichen Gegenstand auszugehen ist, wenn in einer Klage gesammelt mehrere Ansprüche an- und ausgeführt werden.
OGH 4 Ob 132/12h