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§ 34 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/58ÖBl-LS 2012, 250 Heft 6 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert die erkennende Instanz das Element der subjektiven Vorwerfbarkeit in Bezug auf eine bösgläubige Markenanmeldung alleine der Zerstörung eines gewissen Systems des Mitbewerbers wegen.

Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG

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