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§ 34 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/57ÖBl-LS 2012, 250 Heft 6 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich würdigt die erkennende Instanz die Frage inhaltlich, ob ein bösgläubiger Markenerwerb vorliegt, wenn durch den Anmelder Loyalitätspflichten verletzt werden.

Rechtsgrundlagen: § 34 MSchG

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