§ 16 ABGB; § 43 ABGB; Art 10 EMRK; Art 17 StGG
Mit dieser Entscheidung stellt der OGH deutlich fest und hinreichend klar, dass die Verfilmung einer Lebensgeschichte als Motiv für einen Roman nicht als Verwendung eines vermögenswerten Rechts gilt.
OGH 4 Ob 92/12a