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§ 16 ABGB; § 81 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG; § 78 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/72ÖBl-LS 2012, 253 - 254 Heft 6 v. 1.12.2012

§ 16 ABGB; § 81 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG; § 78 UrhG

Mit dieser Entscheidung würdigt das Höchstgericht die Frage, wie weit die Namensnennung in den Medien Persönlichkeitsrechte verletzt und dazu geeignet ist, Ansehen und Ruf des Betroffenen negativ zu beeinflussen.

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