§ 530 Abs 1 ZPO
Vorliegend würdigt der erkennende Fachsenat die Frage, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein Wiederaufnahmegrund aufgrund der abweichenden rechtlichen Beurteilung und der vermeintlichen Entstehung neuer Tatsachen vorliegt.
OGH 4 Ob 83/12b