§ 78 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG; § 502 ZPO
Der erkennende Senat stellt mit seiner Entscheidung deutlich fest, dass in Hinblick auf urheberrechtliche Unterlassungsansprüche auch ein veröffentlichter Begleittext in Erwägung zu ziehen ist.
OGH 4 Ob 49/12b
§ 78 UrhG; § 87 Abs 2 UrhG; § 502 ZPO
Der erkennende Senat stellt mit seiner Entscheidung deutlich fest, dass in Hinblick auf urheberrechtliche Unterlassungsansprüche auch ein veröffentlichter Begleittext in Erwägung zu ziehen ist.
OGH 4 Ob 49/12b