Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob einschlägige exekutionsrechtliche Vorschriften auch auf das Verbot, einen Telefonanschluss vertragswidrig zur Umleitung geschäftlicher Telefonate zu nutzen, anwendbar sind. Liegt ein unwiederbringlicher Schaden vor und wurde ein Vertragsbruch ausgenützt?
Rechtsgrundlagen: § 381 EO; § 384 EO; § 394 EO; § 1 UWG; § 14 UWG