Zusammenfassung: Das Höchstgericht analysiert auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung die Frage inhaltlich, wer die diätische Qualität von Lebensmitteln zu beweisen hat. Wer trägt das Risiko bei einem "non liquet"? Liegt eine lauterkeitsrechtlich bedenkliche Irreführung vor, wenn der Wahrheitsgehalt einer entsprechenden Werbeaussage nicht festgestellt wird?