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Präzisierung der Rechtsprechung zur Verwendung fremder Marken als Bestimmungsangabe für Ersatzteile

MarkenrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/51ÖBl 2012, 211 - 216 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz erhellt mit ihrer Entscheidung die Frage inhaltlich, ob eine fremde Marke (Oral B) verwendet werden darf, um das eigene Produkt als Ersatzteil für das Ursprungsprodukt zu bewerben und darüber hinaus auch noch vom Bekanntheitsgrad des fremden Erzeugnisses zu profitieren.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG; Art 9 Abs 1 GMV; Art 12 GMV

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