Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob ein Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde auch dann nachhaltigen Bestand hat, wenn ein Verstoß ohne das Bewusstsein, gegen geltendes Recht zu verstoßen, begangen wird.
Rechtsgrundlagen: Art 101 AEUV; Art 257 AEUV; § 1 KartG; § 28 KartG; § 29 KartG