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Verhängen von Geldbußen trotz nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums?

KartellrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2012/52ÖBl 2012, 217 - 221 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob ein Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde auch dann nachhaltigen Bestand hat, wenn ein Verstoß ohne das Bewusstsein, gegen geltendes Recht zu verstoßen, begangen wird.

Rechtsgrundlagen: Art 101 AEUV; Art 257 AEUV; § 1 KartG; § 28 KartG; § 29 KartG

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