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Art 56 EPÜ

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/42ÖBl-LS 2012, 204 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Der oberste Marken- und Patentsenat äußert sich in vorliegender Entscheidung unter anderem konkretisierend dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erfinderische Tätigkeit vorliegt.

Rechtsgrundlagen: Art 56 EPÜ

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