Zusammenfassung: Der oberste Marken- und Patentsenat äußert sich in vorliegender Entscheidung unter anderem konkretisierend dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erfinderische Tätigkeit vorliegt.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EPÜ
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Zusammenfassung: Der oberste Marken- und Patentsenat äußert sich in vorliegender Entscheidung unter anderem konkretisierend dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erfinderische Tätigkeit vorliegt.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EPÜ
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