Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, ob eine verwechselbare Ähnlichkeit der Warenklasse 5 vorliegt und wie sich in concreto die Aufnahme einer Marke in ein anderes Zeichen auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG
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Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, ob eine verwechselbare Ähnlichkeit der Warenklasse 5 vorliegt und wie sich in concreto die Aufnahme einer Marke in ein anderes Zeichen auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG
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