Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der oberste Markensenat der Frage nach, ob eine Marke "ernsthaft" genutzt worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG; § 10a MSchG; § 33a MSchG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der oberste Markensenat der Frage nach, ob eine Marke "ernsthaft" genutzt worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG; § 10a MSchG; § 33a MSchG
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