Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Sache befasst sich die erkennende Instanz mit einem Antrag auf Erfindernennung sowie mit der Übertragung eines österreichischen Patents wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr.
Rechtsgrundlagen: § 46 PatG; § 49 Abs 5 PatG; § 140 Abs 2 PatG