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§ 483 Abs 3 ZPO; § 112 PatG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präs. d. OPM i.R. (Bearbeitung)ÖBl-LS 2011/110ÖBl-LS 2011, 308 Heft 6 v. 15.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie sich die Zurückziehung eines Antrags auf die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung auswirkt.

Rechtsgrundlagen: § 483 Abs 3 ZPO; § 112 PatG

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