Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in vorliegender Sache mit der Verwechselbarkeit zweier Wort-Bild Marken.
Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG
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Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in vorliegender Sache mit der Verwechselbarkeit zweier Wort-Bild Marken.
Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG
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