Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung, welcher umfangreiche prozessrechtliche Fragen innewohnen, hatte der OGH den Anspruch auf Schadenersatz wegen rechtsmissbräuchlicher Prozessführung rechtlich zu würdigen.
Rechtsgrundlagen: § 40 ZPO; § 230a ZPO; § 261 ZPO; § 48 IPRG; § 879 ABGB; § 1295 ABGB