Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung wendet sich der OGH der Auslegung einer Vereinbarung, die die bessere Durchsetzung einer Konventionalstrafverpflichtung unter Ausschaltung einer gerichtlichen Entscheidung vor Augen hat, zu.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 1336 ABGB; § 355 EO