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Auslegung einer zur Sicherung gegen Kennzeichenverletzungen vereinbarten Konventionalstrafe; vergleichende Heranziehung des § 355 EO

SchuldrechtJudikaturBearbeitet von Univ. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präs. d. OPM i.R.ÖBl 2011/73ÖBl 2011, 322 - 327 Heft 6 v. 15.12.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung wendet sich der OGH der Auslegung einer Vereinbarung, die die bessere Durchsetzung einer Konventionalstrafverpflichtung unter Ausschaltung einer gerichtlichen Entscheidung vor Augen hat, zu.

Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 1336 ABGB; § 355 EO

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