Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Imitationsmarketing auch in Ermangelung bestehender Verwechslungsgefahr zu pönalisieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 Z 1 UWG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Imitationsmarketing auch in Ermangelung bestehender Verwechslungsgefahr zu pönalisieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 Z 1 UWG
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