Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung befasst sich der EuGH in Hinblick auf die Zulässigkeit von Keyword-Advertising mit der Frage, ob die Herkunftsfunktion einer Marke bei Bestellungen im Internet beeinträchtigt wird.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit a MarkenRL; Art 9 Abs 1 lit a GMV