§ 1 UWG; § 10 UWG; § 11 UWG; § 122 StGB; § 153 StGB
Vorliegender Beitrag widmet sich der Frage, ob ausgeschiedene Mitarbeiter unter Umständen in Hinblick auf die Verwertung ihrer Kenntnisse lauterkeitsrechtlich einstehen müssen. Liegt die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor, wenn sich der Mitarbeiter entgegen einer Geheimhaltungsvereinbarung Wissen "sichert"?