Zusammenfassung: Der Verfasser widmet seinen Beitrag einer differenzierenden Betrachtung der Begriffsbilder "Entwickler" und "Erfinder". Welche rechtliche Konsequenzen knüpfen an eine entsprechende Zuordnung einer schöpferischen Tätigkeit in Hinblick auf Diensterfindungsvergütungen im Anstellungsverhältnis?
Rechtsgrundlagen: § 8 PatG