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Herstellung eines assoziativen Zusammenhangs mit dem Nationalsozialismus bei Abbildung des Klägers auf der Titelseite

UrheberrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung); Manfred Büchele (Anmerkung)ÖBl 2011/57ÖBl 2011, 236 - 239 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Der OGH thematisiert mit seiner Entscheidung die Darstellung eines Menschen auf dem Titelblatt eines Wochenmagazins, welche eine Ähnlichkeit zu Adolf Hitler erkennen lässt, aus persönlichkeitsrechtlicher Perspektive.

Rechtsgrundlagen: § 78 Abs 1 UrhG

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