Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH Fragen der Anspruchsverjährung sowie dem Verfahren in Hinblick auf die Konkretisierung eines Rechtsschutzbegehrens im internationalen Verbraucherschutz zu.
Rechtsgrundlagen: § 226 ZPO; § 35 IPRG; § 1489 ABGB; § 7 Abs 1 VBKG