Zusammenfassung: In Hinblick auf die Veröffentlichung von Tagebüchern einer Person wendet sich die erkennende Instanz unter analoger Heranziehung des Briefschutzes im Regime des Urheberrechtsgesetzes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs eines Menschen zu.
Rechtsgrundlagen: § 77 UrhG; § 78 UrhG; § 7 Abs 1 MedienG