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Vergleichende Werbung mit Dachflächenfenstern eines anderen Erzeugers

WettbewerbsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2011/55ÖBl 2011, 228 - 232 Heft 5 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der OGH mit der markenrechtlichen Relevanz vergleichender Werbung in Hinblick auf die Nutzung einer fremden Marke als - notwendigen - Hinweis auf die eigene Ware zu.

Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 1 lit b GMV; Art 6 Abs 1 lit c MarkenRL; § 10 Abs 3 Z 3 MSchG

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