Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Verwechslungsgefahr der Wort-Bild-Marke "PeakZero" im Hinblick auf die Frage der Ähnlichkeit einer Ware- oder Dienstleistung.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Verwechslungsgefahr der Wort-Bild-Marke "PeakZero" im Hinblick auf die Frage der Ähnlichkeit einer Ware- oder Dienstleistung.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG
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