Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit den Rechtsfolgen, wenn eine Marke geringfügig verändert wird, sich aber der Gesamteindruck nicht erheblich ändert.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit den Rechtsfolgen, wenn eine Marke geringfügig verändert wird, sich aber der Gesamteindruck nicht erheblich ändert.
Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG
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