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§ 33a Abs 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtBearbeitet von Helmuth GamerithBl-LS 2011/79Bl-LS 2011, 163 - 164 Heft 4 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit den Rechtsfolgen, wenn eine Marke geringfügig verändert wird, sich aber der Gesamteindruck nicht erheblich ändert.

Rechtsgrundlagen: § 33a Abs 4 MSchG

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