Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Auslegung des Art 12 Abs 1 MarkenRL und mit der Frage, wann eine Marke ernsthaft benutzt wird.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; Art 12 Abs 1 MarkenRL
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Auslegung des Art 12 Abs 1 MarkenRL und mit der Frage, wann eine Marke ernsthaft benutzt wird.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; Art 12 Abs 1 MarkenRL
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