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§ 33a MSchG; Art 12 Abs 1 MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtBearbeitet von Helmuth GamerithBl-LS 2011/80Bl-LS 2011, 164 Heft 4 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit der Auslegung des Art 12 Abs 1 MarkenRL und mit der Frage, wann eine Marke ernsthaft benutzt wird.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; Art 12 Abs 1 MarkenRL

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