Zusammenfassung: In entschiedener Sache wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob unter Umständen Top-Level-Domains eine Zuordnungsverwirrung auslösen können, und behandelt hierbei die Bedeutung dieser Domains für Namensrechtstreitigkeiten. Darüber hinaus waren die Wirkung von Werbeaussagen sowie die Verwendung eines fremden Namens zu behandeln.