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Rechtsprechung: Justierfuß Max - Zur Verwendung von Max als bloße Größenangabe

MarkenrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl 2011/29ÖBl 2011, 127 - 129 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Der OGH wendet sich mit seiner Entscheidung klärend der Frage zu, ob Personen(vor)namen unterscheidungskräftig und als Marke eintragungsfähig sind. Wie ist aber zu entscheiden, wenn ein Name nur als Teil einer Produktbezeichnung verwendet wird?

Rechtsgrundlagen: § 1 MSchG; § 4 Abs 1 Z 3-5 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

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