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§ 43 PatG; § 46 Abs 1 Z 3 PatG; Art 51 Abs 4 GGMV

ÖBl-LeitsätzePatentrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/43Bl-LS 2011, 67 Heft 2 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich die erkennende Instanz mit der fraglichen Parteistellung einer Lizenznehmerin in einem Verfahren in Hinblick auf den Verzicht eines Schutzrechts im Regime des Art 51 Abs 4 GGMV zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 43 PatG; § 46 Abs 1 Z 3 PatG; Art 51 Abs 4 GGMV

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