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§ 7 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/44Bl-LS 2011, 67 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 7 Abs 1 UrhG

Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Verwendung der Bundeshymne mit bearbeitetem Text aufgrund einer vertraglichen Rechteeinräumung zu beschäftigen.

OGH 15.12.2010, 4 Ob 171/10s

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