Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit den Folgen einer Berufung, die bewusst nicht begründet wurde und in der gleichzeitig das Nachreichen der Begründung beantragt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 138 Abs 3 PatG; § 474 Abs 2 ZPO; § 84 ZPO; § 85 ZPO