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§ 1 ff UrhG; Art 10 EMRK

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtÖBl-LS 2011/22ÖBl-LS 2011, 16 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob der Eingriff in Urheber- und Leistungschutzrechte durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gerechtfertigt sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 1 ff UrhG; Art 10 EMRK

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