Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob der Eingriff in Urheber- und Leistungschutzrechte durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gerechtfertigt sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 ff UrhG; Art 10 EMRK
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Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob der Eingriff in Urheber- und Leistungschutzrechte durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gerechtfertigt sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 ff UrhG; Art 10 EMRK
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