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§ 33 MSchG; § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/183Bl-LS 2010, 258 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Schutzfähigkeit der Wortkombination "Lümmeltüten Party" zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 33 MSchG; § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

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